Polizei dementiert Macheten-Gerücht
Die Dresdner Polizei dementiert einen angeblichen Angriff durch einen Nordafrikaner mit einer Machete in Laubegast. Auf einer Dresdner Facebookseite wird behauptet, dass am Dienstag „arabisch aussehende Personen“ einen Mieter mit einer Machete angegriffen hätten. So schreibt die "Laubegaster Wellenlänge", die seit Monaten auch gegen eine geplante Asylunterkunft protestiert, bei Facebook:"Vertuschter Einzelfall in Laubegast? Grauenhafte Gerüchte machen die Runde und die Behörden schaffen keine Transparenz. Was ist passiert? Uns wurde berichtet, das gestern eine Gruppe „arabisch“ aussehender Personen, ein Privatgelände auf der Straße „Zur Bleiche“ in Laubegast betreten haben. Der Mieter forderte dann wohl die Beiden auf, das Grundstück zu verlassen. In Reaktion darauf, zog einer der Täter, wohl eine Machete (Korr. Großes Messer). Da zwei Personen im Anschluss mit Schnittverletzungen ins Krankenhaus kamen, muss von tätlichem Angriff ausgegangen werden."Polizei dementiertDie Dresdner Polizei kann diese Behauptung nicht bestätigen, teilte sie ein einer schriftlichen Stellungnahme mit. Nach derzeitigen Ermittlungen ereignete sich vielmehr folgender Sachverhalt: Auf einem Grundstück an der Österreicher Straße kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen fünf Personen. In der Folge begibt sich ein 22-jähriger deutscher Mieter in seine Wohnung und kehrt kurz darauf mit einer Machete zurück, um drei Personen vom Hof zu verjagen. Er bedrohte damit zunächst einen 20-jährigen Deutschen. In der Folge kam es zu einem Handgemenge, bei dem sich der 20-Jährige eine Schnittverletzung an der Hand zuzog. Die zwei Begleiter des Verletzten, ein 20-jähriger Deutscher und ein 22-jähriger Tunesier, überwältigen daraufhin den Mieter, wodurch dieser Kopfverletzungen erlitt. Einsatzkräfte stellten den 22-jährigen Mieter in seiner Wohnung fest. Bei ihm befand sich noch 37-jähriger Deutscher, der an dem ursprünglichen verbalen Streit beteiligt war. Die Beamten stellten die Machete sicher und ermitteln wegen gefährlicher Körperverletzung