Pegida-Chef Bachmann zu 9600 Euro Geldstrafe verurteilt
Pegida-Chef Lutz Bachmann ist im Prozess wegen des Verdachts der Volksverhetzung am Dienstagnachmittag zu einer Geldstrafe von 9600 Euro (120 Tagessätze zu 80 Euro) verurteilt worden. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Die Dresdner Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer sieben Monate Haft, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Zwei Zuschauer hatten gebuht, sie wurden aus dem Gerichtssaal geworfen. Pegida-Anhänger sprachen vor dem Gerichtssaal von einem "Schauprozess". Die Verteidigung kündigte an, durch alle Instanzen zu gehen. Die Staatsanwaltschaft prüft das Urteil. Beide Seiten haben eine Woche Zeit, bevor Rechtsmittel eingelegt werden müssen.Bachmann soll laut Anklage Flüchtlinge als "Viehzeug" und "Dreckspack" bezeichnet haben. Er wurde deshalb wegen Volksverhetzung verurteilt. Laut Verteidigung können die Kommentare auch von einem anderen User unter gleichem Namen gepostet worden sein. Zudem war demnach unklar, ob die Kommentare öffentlich zu sehen waren.Laut Anklage hat Bachmann im Chat mit einer 38-Jährigen Frau im September 2014 Flüchtlinge herabgewürdigt und zum Hass gegen sie angestachelt. Es geht um Beschimpfungen wie "Viehzeug", "Gelumpe" und "Dreckspack". Der 43-Jährige bestreitet inzwischen, dass die Kommentare von ihm stammen. Als er sich auf der Pegida-Bühne äußerte, sei es nicht um diese Kommentare gegangen.Wie schon zum Prozessauftakt vor zwei Wochen wurde er von Anhängern mit Fahnen und Plakaten vor dem Gerichtsgebäude begrüßt. Im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal reckten Zuschauer aufmunternd die Daumen in die Höhe. Der Pegida-Chef hatte erneut sichtbar eine Zahnbürste in der Jackentasche und seine Frau neben sich auf der Anklagebank. Die Polizistin bestätigte vor Gericht die Aussage der 38-Jährigen über den öffentlichen Chat. Die Zeugin hatte angegeben, Bachmann habe in Kommentaren die der Anklage zugrundeliegenden Schimpfworte für Flüchtlinge benutzt. Nachdem das durch die Medien ging, hatten sie und ihre Mutter die Ausdrucke des Gesprächsverlaufs der Staatsanwaltschaft über den Journalisten zur Verfügung gestellt. Er habe prüfen lassen wollen, ob das rechtmäßig sei, erklärte der Reporter als Zeuge. Bachmanns Anwältin betonte indes, dass ihr Mandant im geschlossenen Account gechattet habe. Sie wirft der Staatsanwaltschaft vor, bei Facebook keinen Nachweis für die Urheberschaft der umstrittenen Posts eingeholt zu haben. Zudem fordert sie ein Rechtsgutachten zum Vorwurf der Volksverhetzung. Sie sieht Bachmann durch Medien und Politik vorverurteilt. (mit dpa)