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Pegida-Chef Bachmann zu 9600 Euro Geldstrafe verurteilt

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Pegida-Chef Lutz Bachmann ist im Prozess wegen des Verdachts der Volks­ver­het­zung am Diens­tag­nach­mittag zu einer Geldstrafe von 9600 Euro (120 Tages­sätze zu 80 Euro) verur­teilt worden. Zudem muss er die Kosten des Verfah­rens tragen. Die Dresdner Staats­an­walt­schaft forderte in ihrem Plädoyer sieben Monate Haft, die Vertei­di­gung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.Zwei Zuschauer hatten gebuht, sie wurden aus dem Gerichts­saal geworfen. Pegida-Anhänger sprachen vor dem Gerichts­saal von einem "Schau­pro­zess". Die Vertei­di­gung kündigte an, durch alle Instanzen zu gehen. Die Staats­an­walt­schaft prüft das Urteil. Beide Seiten haben eine Woche Zeit, bevor Rechts­mittel einge­legt werden müssen.Bachmann soll laut Anklage Flücht­linge als "Viehzeug" und "Dreck­s­pack" bezeichnet haben. Er wurde deshalb wegen Volks­ver­het­zung verur­teilt. Laut Vertei­di­gung können die Kommen­tare auch von einem anderen User unter gleichem Namen gepostet worden sein. Zudem war demnach unklar, ob die Kommen­tare öffent­lich zu sehen waren.Laut Anklage hat Bachmann im Chat mit einer 38-Jährigen Frau im September 2014 Flücht­linge herab­ge­wür­digt und zum Hass gegen sie angesta­chelt. Es geht um Beschimp­fungen wie "Viehzeug", "Gelumpe" und "Dreck­s­pack". Der 43-Jährige bestreitet inzwi­schen, dass die Kommen­tare von ihm stammen.  Als er sich auf der Pegida-Bühne äußerte, sei es nicht um diese Kommen­tare gegangen.Wie schon zum Prozess­auf­takt vor zwei Wochen wurde er von Anhän­gern mit Fahnen und Plakaten vor dem Gerichts­ge­bäude begrüßt. Im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal reckten Zuschauer aufmun­ternd die Daumen in die Höhe. Der Pegida-Chef hatte erneut sichtbar eine Zahnbürste in der Jacken­ta­sche und seine Frau neben sich auf der Ankla­ge­bank.  Die Polizistin bestä­tigte vor Gericht die Aussage der 38-Jährigen über den öffent­li­chen Chat. Die Zeugin hatte angegeben, Bachmann habe in Kommen­taren die der Anklage zugrun­de­lie­genden Schimpf­worte für Flücht­linge benutzt. Nachdem das durch die Medien ging, hatten sie und ihre Mutter die Ausdrucke des Gesprächs­ver­laufs der Staats­an­walt­schaft über den Journa­listen zur Verfü­gung gestellt. Er habe prüfen lassen wollen, ob das recht­mäßig sei, erklärte der Reporter als Zeuge.  Bachmanns Anwältin betonte indes, dass ihr Mandant im geschlos­senen Account gechattet habe. Sie wirft der Staats­an­walt­schaft vor, bei Facebook keinen Nachweis für die Urheber­schaft der umstrit­tenen Posts einge­holt zu haben. Zudem fordert sie ein Rechts­gut­achten zum Vorwurf der Volks­ver­het­zung. Sie sieht Bachmann durch Medien und Politik vorver­ur­teilt. (mit dpa)