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Pegida-Chef Bachmann muss 9.600 Euro Geldstrafe zahlen

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Es bleibt dabei: Pegida-Gründer Lutz Bachmann muss wegen Volks­ver­het­zung 9.600 Euro Geldstrafe zahlen. Vertei­di­gung und Staats­an­walt­schaft zogen ihre Berufung am Dresdner Landge­richt zurück. Bachmann selbst war zur Urteils­ver­kün­dung nicht im Gericht, wurde von seiner Anwältin vertreten.  Lutz Bachmann befinde sich auf Teneriffa, erklärte seine Anwältin Katja Reichel. Da die Schuld­frage inzwi­schen nicht mehr strittig war, ging es vor dem Landge­richt ledig­lich noch um das Strafmaß. Deshalb musste Bachmann nicht anwesend sein. Bachmann selbst äußerte sich auf seiner Facebook-Seite: "Die Geschichte hat es oft genug bewiesen, dass Menschen, die von einem System verur­teilt und verfolgt wurden, vom nächsten System als Helden gefeiert wurden! Wir sprechen uns also über Kurz oder Lang wieder!" Auch dort wieder­holte er, dass er nie ein Schuld­ein­ge­ständnis abgegeben habe. Faktisch räumte Bachmann mit dem Rückzug der Berufung den Vorwurf ein. Vor dem Prozess hatte er noch angekün­digt, durch alle Instanzen gehen zu wollen.Bereits Anfang Mai war Bachmann am Dresdner Amtsge­richt zu 9600 Euro Geldstrafe verur­teilt worden, weil er Flücht­linge bei Facebook als "Viehzeug", "Dreck­s­pack" und "Gelumpe" bezeichnet hat. Bachmann bestritt mehrfach, dass das Posting von ihm stammt. Sowohl Staats­an­walt­schaft als auch Vertei­di­gung hatten gegen das erste Urteil Berufung eingelegt. Lutz Bachmann trägt die Kosten für seine Berufung und seine Anwältin, die Kosten der Staats­an­walt­schaft trägt der Steuer­zahler. Für Bachmann war es seit 1990 die 16. Vorstrafe oder Eintra­gungs ins Bundes­zen­tral­re­gister. Er wurde in den vergan­genen 26 Jahren wegen Fahrens ohne Fahrer­laubnis, nicht geleis­teter Unter­halts­zah­lungen, Drogen­han­dels, Anstif­tung zur Falsch­aus­sage, Diebstahls und Körper­ver­let­zung verur­teilt.