Pegida-Chef Bachmann muss 9.600 Euro Geldstrafe zahlen
Es bleibt dabei: Pegida-Gründer Lutz Bachmann muss wegen Volksverhetzung 9.600 Euro Geldstrafe zahlen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft zogen ihre Berufung am Dresdner Landgericht zurück. Bachmann selbst war zur Urteilsverkündung nicht im Gericht, wurde von seiner Anwältin vertreten. Lutz Bachmann befinde sich auf Teneriffa, erklärte seine Anwältin Katja Reichel. Da die Schuldfrage inzwischen nicht mehr strittig war, ging es vor dem Landgericht lediglich noch um das Strafmaß. Deshalb musste Bachmann nicht anwesend sein. Bachmann selbst äußerte sich auf seiner Facebook-Seite: "Die Geschichte hat es oft genug bewiesen, dass Menschen, die von einem System verurteilt und verfolgt wurden, vom nächsten System als Helden gefeiert wurden! Wir sprechen uns also über Kurz oder Lang wieder!" Auch dort wiederholte er, dass er nie ein Schuldeingeständnis abgegeben habe. Faktisch räumte Bachmann mit dem Rückzug der Berufung den Vorwurf ein. Vor dem Prozess hatte er noch angekündigt, durch alle Instanzen gehen zu wollen.Bereits Anfang Mai war Bachmann am Dresdner Amtsgericht zu 9600 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er Flüchtlinge bei Facebook als "Viehzeug", "Dreckspack" und "Gelumpe" bezeichnet hat. Bachmann bestritt mehrfach, dass das Posting von ihm stammt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten gegen das erste Urteil Berufung eingelegt. Lutz Bachmann trägt die Kosten für seine Berufung und seine Anwältin, die Kosten der Staatsanwaltschaft trägt der Steuerzahler. Für Bachmann war es seit 1990 die 16. Vorstrafe oder Eintragungs ins Bundeszentralregister. Er wurde in den vergangenen 26 Jahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, nicht geleisteter Unterhaltszahlungen, Drogenhandels, Anstiftung zur Falschaussage, Diebstahls und Körperverletzung verurteilt.