Parteien beginnen mit Plakatierung zu Kommunal- und Europawahl
In den nächsten Tagen und Wochen werden bei uns Dresden wieder zahlreiche Wahlplakate aufgehängt. Laut Wahlsatzung dürfen die Parteien ab dem 36. Tag vor der Wahl mit ihrer Plakatierung beginnen - also ab Samstagfrüh 0 Uhr. Dabei gilt das Windhund-Prinzip - wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Viele Parteien starten deswegen bereits heute damit, ihre Plakate an Laternen zu hängen. Am 26. Mai stehen bei uns in Dresden Europa- und Kommunalwahlen an.
Parteien drucken tausende Plakate
Die Grünen kündigten an, bereits am Samstag mit der Plakatierung zu starten. 2800 Plakate sollen gedruckt werden. Rund 70.000 Euro sollen investiert werden, teilte die Partei mit. Die CDU dagegen will das Osterfest abwarten und erst ab Montag Plakate aufhängen. Die Union hat ein Budget von 120.000 Euro für den Wahlkampf, will 6000 Plakate aufhängen. Die SPD will am Samstag mit der Plakatierung beginnen. Etwa 10.000 Plakate an 5000 Standorten sollen installiert werden, teilte die Wahlkampfmanagerin der Partei mit. 140.000 Euro werden investiert. Auch die Linke beginnt jetzt mit der Plakatierung, 10.000 Plakate werden gedruckt, hieß es. Das Budget für den Wahlkampf der Linken wurde auf maximal 100.000 Euro begrenzt.
Die FDP wird vereinzelt am Samstag beginnen. Flächendeckend werde man erst nach dem Osterurlaub beginnen, teilte der Kreischef der FDP mit. 4250 kleine Plakate und 10-20 Großplakate werden gedruckt. Das Budget wurde auf 25.000 Euro geschätzt. Die Freien Wähler wollen 5000 Plakate aufhängen und etwa 20.000-50.000 Euro investieren. Das genaue Budget konnte noch nicht beziffert werden. Bei der AfD war zunächst niemand erreichbar.
Überall dürfen die Plakate laut Wahlsatzung allerdings nicht hängen:
Werbeträger dürfen in der gesamten Wahlkampfzeit nicht angebracht oder aufgestellt,
Informationsstände dürfen nicht errichtet werden:
- im Umkreis von 20 m um Dienstgebäude und Schulen der Landeshauptstadt Dresden,
des Freistaates Sachsen sowie der Bundesrepublik Deutschland, die allgemein vom
Publikum aufgesucht werden, deren Dienststellen zum politischen Geschehen erkennbaren
Bezug haben;
- im Umkreis von 50 m um Kirchen, religiös genutzte Gebäude und Friedhöfe;
- innerhalb eines Teilbereiches des Stadtringes, welcher durch folgende Straßen begrenzt
wird, ausschließlich der begrenzenden Straßen bzw. Straßenabschnitte:
Terrassenufer – Hasenberg – Tzschirnerplatz – Schießgasse – Wilsdruffer Straße – Sophienstraße
– Postplatz – Ostra-Allee – Am Zwingerteich – Bernhard-v.-Lindenau-Platz –
Terrassenufer.
b) Am Wahltag dürfen Werbeträger darüber hinaus nicht angebracht werden in und an
Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden sowie unmittelbar vor dem Zugang zu
diesen Gebäuden. Bereits angebrachte Werbeträger sind zu entfernen.