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Öffentlichkeit ausgeschlossen im Totschlagsprozess gegen Stiefsohn

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Zum gewalt­samen Tod einer 54-Jährigen verhan­delt das Dresdner Landge­richt hinter verschlos­senen Türen gegen deren Stief­sohn. Die Kammer schloss am Montag die Öffent­lich­keit für die Dauer des sogenannten Siche­rungs­ver­fah­rens gegen den 47-Jährigen aus. Der gelernte Mecha­niker steht unter dem Verdacht des Totschlags. Da er seit Jahren paranoid schizo­phren sein soll, geht es um die Unter­brin­gung in einer psych­ia­tri­schen Klinik.  Der Mann soll Mitte November 2015 im Dresdner Stadt­teil Bries­nitz seine Stief­mutter, mit der er seit Jahren zerstritten war, überfallen und mit einem Messer angegriffen haben. Die Ehefrau seines pflege­be­dürf­tigen Vaters erlitt Stiche und Schnitt an Kopf und Hals, der mit 27 Zenti­me­tern längste Schnitt durch­trennte Speise- und Luftröhre. Die Frau starb wenig später vor ihrem Haus. Wegen einer seeli­schen Störung habe der Mann im Zustand der Schuld­un­fä­hig­keit gehan­delt, sagte Oberstaats­an­walt Chris­tian Avena­rius. Er habe im Wahn „getötet ohne Mörder zu sein“. Laut Antrag geht weiter eine erheb­liche Gefahr von ihm aus. Der Mann war Tage nach der Tat festge­nommen und in der Psych­ia­trie unter­ge­bracht worden. Für das sogenannte Siche­rungs­ver­fahren sind insge­samt vier Tage bis zum 13. September termi­niert. [dpa]