Oberverwaltungsgericht kippt Sonntags-Shopping
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat die Sonntags-Shopping-Regelung in Dresden vorläufig gekippt. Die verbliebenen drei verkaufsoffenen Sonntage in dieser Woche und im Advent müssen damit ausfallen. Geklagt hatten die Gewerkschaft Verdi und Arbeitnehmer. Im vergangenen Jahr hatte der Stadtrat zunächst jegliche verkaufsoffene Sonntage verboten. Im August gab der Rat dann vier Sonntage frei, darunter zwei im Advent. Diese Regelung wurde von den Richtern gekippt. Eine Begründung zu dieser Entscheidung steht noch aus.In einer ersten Reaktion teilte die SPD mit: "Die entstandene Unsicherheit geht zu Lasten des Handels, der sich auf die verkaufsoffenen Sonntage eingerichtet hat." Davor habe man die Oberbürgermeisterin rechtzeitig gewarnt, heißt es in einer Mitteilung. Die Grünen teilten mit: „Auch wenn bisher keine Begründung vorliegt, dürfte das OVG eine solch konsequenzreiche Eilentscheidung nur beim Vorliegen gewichtiger Gründe getroffen haben.“Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht endgültig. Das Gericht hat vielmehr die bisherige Regelung außer Vollzug gesetzt, bis über einen noch zu erhebenden sogenannten Normenkontrollantrag entschieden ist. Das City Management Dresden sieht das als Chance, dass möglicherweise doch noch zumindest die Adventssonntage freigegeben werden. Das sagte die Vorsitzende Tanja Terulli in einem Interview mit unserem Sender. Sollten die Geschäfte sonntags zu bleiben, sei das für die Händler eine Katastrophe.