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Oberverwal­tungsgericht kippt Sonntags-Shopping

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Das Oberver­wal­tungs­ge­richt Bautzen hat die Sonntags-Shopping-Regelung in Dresden vorläufig gekippt. Die verblie­benen drei verkaufs­of­fenen Sonntage in dieser Woche und im Advent müssen damit ausfallen. Geklagt hatten die Gewerk­schaft Verdi und Arbeit­nehmer. Im vergan­genen Jahr hatte der Stadtrat zunächst jegliche verkaufs­of­fene Sonntage verboten. Im August gab der Rat dann vier Sonntage frei, darunter zwei im Advent. Diese Regelung wurde von den Richtern gekippt. Eine Begrün­dung zu dieser Entschei­dung steht noch aus.In einer ersten Reaktion teilte die SPD mit: "Die entstan­dene Unsicher­heit geht zu Lasten des Handels, der sich auf die verkaufs­of­fenen Sonntage einge­richtet hat." Davor habe man die Oberbür­ger­meis­terin recht­zeitig gewarnt, heißt es in einer Mittei­lung. Die Grünen teilten mit: „Auch wenn bisher keine Begrün­dung vorliegt, dürfte das OVG eine solch konse­quenz­reiche Eilent­schei­dung nur beim Vorliegen gewich­tiger Gründe getroffen haben.“Die Entschei­dung des Gerichts ist noch nicht endgültig. Das Gericht hat vielmehr die bishe­rige Regelung außer Vollzug gesetzt, bis über einen noch zu erhebenden sogenannten Normen­kon­troll­an­trag entschieden ist. Das City Manage­ment Dresden sieht das als Chance, dass mögli­cher­weise doch noch zumin­dest die Advents­sonn­tage freige­geben werden. Das sagte die Vorsit­zende Tanja Terulli in einem Inter­view mit unserem Sender. Sollten die Geschäfte sonntags zu bleiben, sei das für die Händler eine Katastrophe.

Audio:

Tanja Terulli vom City Manage­ment Dresden
OVG_Urteil_Sonntagsschutz_2010-11-01.pdf