Oberlandesgericht urteilt über Mehrkosten der Waldschlösschenbrücke
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Konkret geht es darum, wer für die zusätzlichen Kosten von zwei Millionen Euro aufkommt, die beim Einschwimmen der Brücke entstanden sind - die Arbeitsgemeinschaft Brückenbau oder die Stadt. Ursprünglich sollte das Mittelstück in Einzelteilen eingeschwommen werden. Letztendlich geschah das aber im Ganzen, was dann zu höheren Kosten führte.