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Oberlandesgericht urteilt über Mehrkosten der Waldschlöss­chenbrücke

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Konkret geht es darum, wer für die zusätz­li­chen Kosten von zwei Millionen Euro aufkommt, die beim Einschwimmen der Brücke entstanden sind - die Arbeits­ge­mein­schaft Brückenbau oder die Stadt. Ursprüng­lich sollte das Mittel­stück in Einzel­teilen einge­schwommen werden. Letzt­end­lich geschah das aber im Ganzen, was dann zu höheren Kosten führte.