OB-Wahl in Dresden muss nicht wiederholt werden
Die Oberbürgermeisterwahl 2022 in Dresden ist gültig. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden und damit die Klage eines Dresdners zurückgewiesen.
Bei der Aufstellung von Amtsinhaber Dirk Hilbert durch den Verein „Unabhängige Bürger“ habe es zwar gravierende Verstöße gegeben. Allein aufgrund dieser Fehler könne man die Wahl aber nicht für ungültig erklären, argumentierten die Richter.
Hilbert hätte auch als Einzelbewerber antreten können, ohne Unterstützungsunterschriften sammeln zu müssen. „Seine Erklärungen gegenüber dem Gemeindewahlausschuss lassen zweifelsfrei den Willen erkennen, für das Amt des Oberbürgermeisters zu kandidieren“, heißt es in der Begründung der Richter. „Es kann nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch ausgeschlossen werden, dass die Wahlentscheidung zugunsten des Kandidaten in einer erheblichen Weise davon beeinflusst war, dass der weithin bekannte Amtsinhaber statt als Einzelkandidat als Vorschlag eines in der Öffentlichkeit eher unbekannten Vereins zur Wahl angetreten ist.“
An der Abstimmung für die Aufstellung hatten auch zwei Personen teilgenommen, die keinen Wohnsitz in Dresden hatten und damit nicht wahlberechtigt waren.