Nun auch Rauchmelderpflicht in Sachsen
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Mit Beginn des neuen Jahres gilt auch bei uns im Freistaat eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Die Geräte sollen für mehr Sicherheit im Brandfall sorgen. Nach Zahlen des Messdienstleisters KALO müssen im Freistaat ab 2016 rund 7.000 Wohnungen mit 35.000 Wohnräumen - pro Jahr mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Vorgeschrieben sind die Geräte in allen Aufenthaltsräumen, in denen Menschen schlafen - also Schlafzimmer, Kinderzimmer aber auch auf Fluren, denn die sind Rettungswege. Um den Einbau muss sich der Vermieter, Eigentümer oder der Bauherr kümmern.