Nun auch in Leuben: „Das legendäre Dresdner Zweitgeländer“
Dresden hat wieder ein neues Doppelgeländer: im Ortsamt Leuben wird derzeit an dem alten Geländer in dem über 100 Jahre alten Gebäude nun ein zweites höheres Geländer installiert. Eine Stadtsprecherin bestätigte einen entsprechenden Bericht der SZ und teilte mit: "Das Geländer im Treppenhaus des Ortsamtes Leuben war zu niedrig. Dies wurde im Rahmen der Gebäudeinspektionen beanstandet. Um die entsprechende Höhe des Geländers zu erreichen, wurde ein Aufsatz am Geländer montiert. Es handelt sich um eine dauerhafte Lösung.""Das legendäre Dresdner Zweitgeländer"Der Dresdner CDU-Landtagsabgeordnete Christian Piwarz hatte Dresdens neueste Doppelgeländer am Dienstag bei der Sitzung des Ortsbeirates im Leubener Rathaus entdeckt und dazu einen Kommentar bei Facebook veröffentlicht: "Nach Albertbrücke und Rathaus nun auch im Ortsamt Leuben: Das legendäre Dresdner Zweitgeländer." Dazu der Hashtag: #kannstedirnichtausdenken Eine Sprecherin der Stadtverwaltung teilte auf unsere Anfrage weiter mit: "In diesem Fall entsprach die Höhe des Geländers nicht mehr den geltenden Vorschriften. Dann muss das Amt für Hochbau- und Immobilienverwaltung reagieren und nach Lösungen suchen, wie dieses Geländer auf die notwendige Höhe gebracht werden kann. Dabei geht es um den Arbeits- und Unfallschutz von Bürgern und Mitarbeitern. Wenn es sich - wie im Fall des Ortsamtes Leuben - um ein Kulturdenkmal handelt, sucht die Bauverwaltung mit der Denkmalschutzbehörde nach einer Lösung, die in den Bestand möglichst wenig eingreift." Schon das doppelte Geländer an der Albertbrücke hatte bundesweit für Spott gesorgt, das Satire-Magazin extra3 griff das Thema auf. Nun hat Dresden ein weiteres Doppelgeländer."Geländer entsprach nicht den gesetzlichen Regelungen""Das Geländer im Treppenhaus des Ortsamtes Leuben entsprach nicht den gesetzlichen Regelungen der Arbeitsstättenrichtlinie - ASR A2.1 - Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen. Gemäß Pkt. 5.1 (2) der ASR A2.1 müssen die Umwehrungen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m beträgt und durch die Tiefe der Brüstung ein gleichwertiger Schutz gegen Absturz gegeben ist. Beträgt die Absturzhöhe mehr als 12 m, muss die Höhe der Umwehrung mindestens 1,10 m betragen."Für bundesweite Schlagzeilen hatte auch das Doppelgeländer an der Albertbrücke, oder die Fangnetze am Geländer im Rathaus gesorgt. Im Kulturpalast werden hinter dem Geländer Glasscheiben installiert.