++ EIL ++

NSU-Prozess in München verzögert sich schon wieder

Zuletzt aktualisiert:

Im NSU-Prozess kommt es erneut zu einer Verzö­ge­rung. Weil noch Befan­gen­heits­an­träge offen sind, setzte das Oberlan­des­ge­richt (OLG) München am Montag die Verhand­lungs­ter­mine in dieser Woche ab. Damit können die Plädoyers der Neben­klage frühes­tens nächste Woche Mittwoch beginnen. Eigent­lich hätte an diesem Dienstag weiter­ver­han­delt werden sollen. Über die Anträge der Angeklagten Ralf Wohlleben und André E. hat das OLG nach Infor­ma­tionen der Deutschen Presse-Agentur aber noch nicht entschieden. Wohlleben und E. haben erneut Richter des Staats­schutz­se­nats abgelehnt. In beiden Ableh­nungs­an­trägen soll es um die Umstände des Haftbe­fehls für E. gehen. Für beide Angeklagte hatte die Bundes­an­walt­schaft in ihrem Plädoyer zwölf Jahre Haft gefor­dert. Das Gericht befürch­tete daraufhin Flucht­ge­fahr und nahm E. in Unter­su­chungs­haft. E. war nach Darstel­lung der Anklage der treueste Helfer des „Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Unter­grunds“. Er soll Fahrzeuge gemietet haben, mit denen die Terro­risten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu Tatorten fuhren, und bei der Tarnung des NSU-Trios geholfen haben. Wohlleben ist wegen Beihilfe zum neunfa­chen Mord angeklagt, weil er die Pistole vom Typ „Ceska“ beschafft haben soll. Mit dieser Waffe sollen Mundlos und Böhnhardt neun türkisch- und griechisch­stäm­mige Gewer­be­trei­bende ermordet haben.