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NPD-Verbot hätte auch Auswirkungen im Stadtrat

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Bei einem NPD-Verbot ergeben sich auch im Dresdner Stadtrat Änderungen. Die beiden NPD-Stadt­räte müssten ihre Mandate abgeben, die Sitze blieben bis zur nächsten Wahl unbesetzt, teilte die Stadt­ver­wal­tung mit. Dies ergibt sich aus der Sächsi­schen Gemein­de­ord­nung ( §34 Abs. 3):"Wird eine Partei oder die Teilor­ga­ni­sa­tion einer Partei durch das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt nach Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 des Grund­ge­setzes für verfas­sungs­widrig erklärt, verlieren die Gemein­de­räte ihr Mandat, sofern sie dieser Partei oder Teilor­ga­ni­sa­tion zu irgend­einem Zeitpunkt zwischen der Antrag­stel­lung (§ 43 des Gesetzes über das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt [Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts­ge­setz – BVerfGG]) und der Verkün­dung der Entschei­dung (§ 46 BVerfGG) angehört haben. Satz 1 gilt entspre­chend für die Feststel­lung, dass eine Partei oder ein Teil einer Partei eine verbo­tene Ersatz­or­ga­ni­sa­tion ist."Der Ausch­luss aus dem Stadtrat würde unmit­telbar nach Verkün­dung der Entschei­dung erfolgen, es sei denn, diese regelt etwas anderes, teilte die Stadt mit. Zwar sind Klagen möglich, die Erfolgs­aus­sichten sind aber gering, so die Einschät­zung der Stadt. In anderen städti­schen Gremien ergibt sich durch einen Ausschluss keine Verän­de­rung.Auch im Kreistag in Meißen müssten die drei NPD-Abgeord­neten ihre Stühle räumen. Am Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt wird derzeit über ein Verbot der NPD verhan­delt.