NPD-Verbot hätte auch Auswirkungen im Stadtrat
Bei einem NPD-Verbot ergeben sich auch im Dresdner Stadtrat Änderungen. Die beiden NPD-Stadträte müssten ihre Mandate abgeben, die Sitze blieben bis zur nächsten Wahl unbesetzt, teilte die Stadtverwaltung mit. Dies ergibt sich aus der Sächsischen Gemeindeordnung ( §34 Abs. 3):"Wird eine Partei oder die Teilorganisation einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht nach Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt, verlieren die Gemeinderäte ihr Mandat, sofern sie dieser Partei oder Teilorganisation zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen der Antragstellung (§ 43 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht [Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG]) und der Verkündung der Entscheidung (§ 46 BVerfGG) angehört haben. Satz 1 gilt entsprechend für die Feststellung, dass eine Partei oder ein Teil einer Partei eine verbotene Ersatzorganisation ist."Der Auschluss aus dem Stadtrat würde unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung erfolgen, es sei denn, diese regelt etwas anderes, teilte die Stadt mit. Zwar sind Klagen möglich, die Erfolgsaussichten sind aber gering, so die Einschätzung der Stadt. In anderen städtischen Gremien ergibt sich durch einen Ausschluss keine Veränderung.Auch im Kreistag in Meißen müssten die drei NPD-Abgeordneten ihre Stühle räumen. Am Bundesverfassungsgericht wird derzeit über ein Verbot der NPD verhandelt.