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NPD kann Dresdner Politologen Kritik nicht verbieten

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Die NPD ist mit dem Versuch geschei­tert, dem Polito­logen Steffen Kailitz kriti­sche Äußerungen verbieten zu lassen. Das Landge­richt Dresden wies am Freitag eine Klage der rechts­ex­tre­mis­ti­schen Partei gegen den Totali­ta­ris­mus­for­scher des Hannah-Arendt-Insti­tuts ab. Konkret ging es um die Behaup­tung, die NPD "plane rassis­tisch motivierte Staats­ver­bre­chen und wolle acht bis elf Millionen Menschen aus Deutsch­land vertreiben, darunter mehrere Millionen deutscher Staats­bürger mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund". Dabei handele es sich um eine Meinungs­äu­ße­rung, urteilte das Gericht.  "Eine Meinungs­äu­ße­rung wird nicht auf ihren Wahrheits­ge­halt geprüft", sagte der Kammer­vor­sit­zende Chris­toph Witten­stein. Zudem habe auch das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt diese Äußerungen Kailitz' im NPD-Verbots­ver­fahren schon als nachvoll­ziehbar einge­schätzt.