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Nolle behält Immunität

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Die Staats­an­walt­schaft darf vorerst nicht weiter gegen den SPD-Landtags­ab­ge­ord­neten Karl Nolle vorgehen. Ein Antrag der Behörde auf Aufhe­bung von Nolles Immunität wurde vom zustän­digen Landtags­aus­schuss zurück­ge­wiesen. Grund sind Verfah­rens­mängel - in der Sache selbst wurde aber keine Entschei­dung getroffen. Die Staats­an­walt­schaft will gegen Nolle einen Straf­be­fehl wegen Subven­ti­ons­be­trugs erwirken. Der SPD-Landtags­ab­ge­ord­nete ist Druckerei-Unter­nehmer in Dresden.