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Niedrigwasser: Sachsen lockert Lkw-Fahrverbot für Gütertransporte

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Aufgrund des anhaltenden Niedrigwassers, das den Gütertransport auf Binnengewässern stark einschränkt, hat das sächsische Verkehrsministerium reagiert. Um drohende Lieferengpässe zu vermeiden, wird der Lkw-Transport auf der Straße vorübergehend erleichtert.

Bis einschließlich 31. August 2026 dürfen Lastkraftwagen, die Transporte von der Wasserstraße übernehmen, auch an Sonn- und Feiertagen sowie an Samstagen mit Ferienreise-Fahrverbot unterwegs sein. Diese Ausnahmeregelung gilt für gewerbliche Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern, sofern sie notwendige Transporte für Rohstoffe, Vorprodukte oder Auslieferungen durchführen. Auch damit verbundene Leerfahrten sind gestattet.

Verkehrsministerin Regina Kraushaar betonte die Notwendigkeit dieses Schrittes: „Wer Lieferketten verlässlich halten will, darf nicht warten, bis es zu Engpässen kommt. Die Niedrigwasserlage wird voraussichtlich weiter anhalten. Deshalb schaffen wir befristet die Möglichkeit, notwendige Transporte auf die Straße zu verlagern.“

Wichtiger Hinweis: 

Die Regelung gilt in Sachsen. Für Fahrten in andere Bundesländer müssen Transportunternehmen die dortigen Vorschriften beachten und gegebenenfalls gesonderte Genehmigungen einholen. Großraum- und Schwertransporte sind von der Ausnahmeregelung ausgenommen.