Neuer Haftbefehl nach islamistischer Messerattacke in Dresden
Nach dem islamistisch motivierten Mordanschlag am 4. Oktober auf der Schlossstraße in Dresden hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen neuen Haftbefehl gegen den tatverdächtigen Syrer erlassen. Die Bundesanwaltschaft hatte den Antrag gestellt.
Das hat vor allem formale und damit auch organisatorische Gründe. Der neue Haftbefehl ersetzt den des Amtsgerichts Dresden. Damit ist nun auch der Dresdner Ermittlungsrichter nicht mehr zuständig. Der Fall liegt nun komplett in Karlsruhe. Der Beschuldigte kommt dort auch in Untersuchungshaft
Der Generalbundeswalt hatte schon am Tag der Festnahme die Ermittlungen in dem Fall übernommen. Dem 20-jährigen Syrer wird vorgeworfen, die beiden 55 und 53 Jahre alten Männer aus Nordrhein-Westfalen als Repräsentanten einer von ihm als „ungläubig“ abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft auszulöschen. Der ältere war nach der Messerattacke gestorben.
Der Beschuldigte war nur wenige Tag vor der Bluttat aus dem Jugendgefängnis Regis-Breitingen entlassen worden. Am 20. Oktober wurde er im Bereich der Wilsdruffer Straße in Dresden erneut festgenommen.