Neue Quarantäne-Regeln ab Samstag in Dresden
Ab Samstag (17. April) gelten in Dresden neue Quarantäne Regeln. Die Stadt hat dazu eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Demnach müssen sich positiv Getestete und deren Hausstand sich sofort in Quarantäne begeben. Außerdem wurde die Einteilung von Kontaktpersonen in zwei Gruppen aufgehoben. Als enge Kontaktperson zählt man nun, sobald man mit der positiv Getesteten Person mehr als 10 Minuten Zeit ohne Maske und Abstand verbracht hat. Vorher waren es 15 Minuten.
Vor Ende der Quarantäne sollen enge Kontaktpersonen einen Antigen-Schnelltest machen. Außerdem wird ein Antigentest innerhalb der Quarantäne aller zwei Tage empfohlen um Infektionen früh zu erkennen. Für die Dauer der Quarantäne und eine Woche danach besteht zudem die Pflicht zum Führen eines Symptom- und Kontakttagebuches. Dieses darf auch abgefragt werden. Die Stadt empfiehlt weiterhin für eine Woche nach Ende der Quarantäne Kontakte noch zu reduzieren.
Enge Kontaktpersonen können unter Umständen durch das Gesundheitsamt von der Quarantäne befreit werden. Das geht entweder wenn sie selbst mittels PCR nachweislich in den letzten sechs Monaten positiv getestet wurden und ihre Quarantäne beendet ist, wenn sie vollständig geimpft sind oder wenn sie selbst in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte Infektion durchgemacht haben und mit einer Impfstoffdosis geimpft wurden. Diese Ausnahme muss allerdings beim Gesundheitsamt mit den entsprechenden Nachweisen über die E-Mail-Adresse gesundheitsamt-infektionsschutz@dresden.de beantragt werden.
Von der Quarantäne befreien lassen können sich keine Personen, die sich mit einer der Virusvarianten außer der britischen Variante B.1.1.7. infiziert haben können. Auch Bewohner von Gemeinschaftseinrichtungen wie Pflegeheimen oder Asylheimen können sich nicht von der Quarantäne befreien lassen.
Neben diesen genannten Änderungen gilt auch weiterhin eine Ausgangsbeschränkung und die Einschränkungen zum Alkoholkonsum in Dresden.
