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Neonazis dürfen durch die Neustadt marschieren

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Entschei­dung zu der Neonazi-Demo am Oberver­wal­tungs­ge­richt Bautzen gefällt: Die Rechts­ex­tre­misten dürfen laut Gericht marschieren, aller­dings kann die Stadt­ver­wal­tung den Umzug auf die Neustädter Elbufer­seite beschränken, um gewal­tä­tige Ausein­an­der­set­zungen zu verhinden. Zudem wurde die Demons­tra­ti­ons­zeit auf 12-17 Uhr beschränkt. Die Gegen­de­mons­tra­tionen könnten demnach auf der Altstädter Elbseite statt­finden. Die Polizei kündigte ein hartes Durch­greifen gegen Randa­lierer an. Ein breites Bündnis rief zum fried­li­chen Protest und zur Teilnahme an der Menschen­kette auf.Unter­dessen wächst der Wider­stand gegen die Neonazi-Demons­tra­tion. Überle­bende von Konzen­tra­ti­ons­la­gern haben Bundes­re­gie­rung und Bundes­kanz­lerin Angela Merkel aufge­for­dert, Neonazi-Organi­sa­tionen in Deutsch­land zu verbieten. Entspre­chend dem Potsdamer Abkommen und Artikel 139 des Grund­ge­setzes müssten alle faschis­ti­schen Nachfol­ge­or­ga­ni­sa­tionen, ihre Schriften, Embleme und Aktivi­täten unter­bunden werden, hieß es.

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Gerichts­spre­cher Michael Raden hören