Nächtliches Betretungsverbot im Nationalpark aufgehoben
Der reichliche Regen hat die Waldbrandgefahr bei uns in der Region wieder gebannt - das nächtliche Wander- und Übernachtungsverbot im Nationalpark Sächsische Schweiz ist aufgehoben worden. Ab sofort darf damit auch wieder nach 21:00 Uhr im Nationalpark gewandert und an den markierten Boofen (Übernachtungsstellen unter Felsen) übernachtet werden. Offenes Feuer ist dennoch ganzjährig im Wald verboten.
Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als untere Forstbehörde hebt die Allgemeinverfügung vom 25.04.2019 zur Sperrung des Waldes im Gebiet Nationalparkregion Sächsische Schweiz in Abstimmung mit dem Forstbezirk Neustadt und der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz gemäß § 13 Abs. 1, 2 und § 35 SächsWaldG mit sofortiger Wirkung auf.
Für das Gebiet der Nationalparkregion (Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet) Sächsische Schweiz wird das waldgesetzliche Betretungsrecht mit sofortiger Wirkung nicht mehr eingeschränkt.
Begründung:
Aufgrund einer Umstellung der Wetterlage besteht nur noch eine geringe Waldbrandgefahr. Einschränkungen beim Betreten des Waldes aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr sind daher nicht mehr notwendig und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.