Mutmaßlicher Verwaltiger von zwei 14-jährigen Mädchen vor dem Dresdner Landgericht
Wegen Vergewaltigung von zwei 14-Jährigen Mädchen muss sich ab Donnerstag ein Mann aus Brandenburg vor dem Dresdner Landgericht verantworten. Er soll die Schülerinnen über das Internet kennengelernt haben. Laut Anklage hatte der 29-Jährige über Instagram und WhatsApp mit den Mädchen Kontakt aufgenommen. Sein erstes Opfer traf er im Juni 2016 in Sachsen-Anhalt und missbrauchte die Schülerin im Auto. Nur wenige Wochen später schlug der Täter in Radebeul zu. Er hatte eine ebenfalls 14-Jährige mit freizügigen Fotos erpresst und sie so zu dem Treffen gezwungen. Die Fotos hatte ihm die Schülerin zuvor offenbar selbst geschickt. Anschließend drohte er damit, die Fotos zu veröffentlichen. Laut Anklage missbrauchte er die Mädchen schwer, er fuhr demnach mit ihnen jeweils auf ein abgelegenes Feld.Cyber-GroomingDas Vorgehen des Täters wird als "Grooming" bezeichnet. Dabei nehmen Täter unter vorspielen falscher Tatsachen zu ihrer Identität Kontakt zu ihren Opfern auf, um dann an Fotos zu gelangen. Damit erpressen sie ihre Fotos oder gehen sogar noch weiter. Das englische Wort Grooming (zurechtmachen, vorbereiten) bezieht sich darauf, dass den Opfern zunächst geschmeichelt wird oder Geschenke gemacht werden, um ihr Vertrauen zu erlangen.