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Mutmaßlicher Verwaltiger von zwei 14-jährigen Mädchen vor dem Dresdner Landgericht

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Wegen Verge­wal­ti­gung von zwei 14-Jährigen Mädchen muss sich ab Donnerstag ein Mann aus Branden­burg vor dem Dresdner Landge­richt verant­worten. Er soll die Schüle­rinnen über das Internet kennen­ge­lernt haben. Laut Anklage hatte der 29-Jährige über Insta­gram und WhatsApp mit den Mädchen Kontakt aufge­nommen. Sein erstes Opfer traf er im Juni 2016 in Sachsen-Anhalt und missbrauchte die Schülerin im Auto. Nur wenige Wochen später schlug der Täter in Radebeul zu. Er hatte eine ebenfalls 14-Jährige mit freizü­gigen Fotos erpresst und sie so zu dem Treffen gezwungen. Die Fotos hatte ihm die Schülerin zuvor offenbar selbst geschickt. Anschlie­ßend drohte er damit, die Fotos zu veröf­fent­li­chen. Laut Anklage missbrauchte er die Mädchen schwer, er fuhr demnach mit ihnen jeweils auf ein abgele­genes Feld.Cyber-GroomingDas Vorgehen des Täters wird als "Grooming" bezeichnet. Dabei nehmen Täter unter vorspielen falscher Tatsa­chen zu ihrer Identität Kontakt zu ihren Opfern auf, um dann an Fotos zu gelangen. Damit erpressen sie ihre Fotos oder gehen sogar noch weiter. Das engli­sche Wort Grooming (zurecht­ma­chen, vorbe­reiten) bezieht sich darauf, dass den Opfern zunächst geschmei­chelt wird oder Geschenke gemacht werden, um ihr Vertrauen zu erlangen.