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Mutmaßlicher Islamist steht vor dem Oberlandesgericht Dresden

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Erstmals muss sich hier in Sachsen ein mutma­ß­li­cher Islamist aus dem Ausland vor Gericht verant­worten. Der Syrer steht vor dem Oberlan­des­ge­richt in Dresden wegen Mitglied­schaft in einer terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung. Der 25-Jährige hatte sich selbst bei den Behörden gemeldet und war im Februar diesen Jahres in Chemnitz festge­nommen worden. Er soll in Syrien gegen die Regie­rungs­truppen gekämpft und Journa­listen mit entführt haben. Laut Anklage war er Kämpfer der al-Nusra-Front. Diese gilt als Ableger des islamis­ti­schen Terror­netz­werkes Al Qaida. Die Anklage stützt sich ausschlie­ß­lich auf die Angaben des jungen Mannes, der keinen Beruf hat und sich in psychi­scher Behand­lung befindet. Demnach wurde er in einem Lager in der Region Idlib im Nordwesten des Landes als Kämpfer ausge­bildet und für die Bewachung und den Kampf einge­setzt. Zudem soll er an der Entfüh­rung von drei Journa­listen betei­ligt gewesen sein. Dafür aber haben die Ermittler bisher keine Bestä­ti­gung bekommen. Die General­staats­an­walt­schaft setzt daher auf Islam­wis­sen­schaftler Guido Stein­berg von der Stiftung Wissen­schaft und Politik in Berlin. Der Sachver­stän­dige erstellt auch ein Gutachten zur Glaub­wür­dig­keit der Aussagen des Angeklagten. Der hatte angegeben, dass er sich nach dem Sommer 2014 von den Zielen der Al-Nusra-Front distan­zierte, dann in die Türkei und über die Balkan­route nach Deutsch­land flüch­tete. In Chemnitz meldete er sich bei der Polizei und erzählte von seiner Terror-Vergan­gen­heit. Er kam drei Mal - bis zur Festnahme.Zum Prozess­auf­takt schwieg der Mann. Verhan­delt wurde in dem Hochsi­cher­heits­saal, der für das Terror-Verfahren gegen die rechts­ex­tre­mis­ti­sche „Gruppe Freital“ auf dem Gelände einer künftigen Erstauf­nah­me­ein­rich­tung einge­richtet wurde. Es gelten strenge Sicher­heits­vor­keh­rungen. Das öffent­liche Inter­esse war gering, nach gut einer Stunde war der erste Verhand­lungstag zu Ende. Der Prozess wird am 15. September fortge­setzt. (mit dpa)