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Mutmaßlicher IS-Sympathisant in Zwickau freigesprochen

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Zwickau (dpa/sn) - Er soll verbo­tene Symbole der Terror­miliz "Islami­scher Staat" verbreitet haben - doch aus Sicht des Gerichts gibt es dafür nicht genug Beweise. Das Amtsge­richt Zwickau sprach den 28-Jährigen am Mittwoch nach rund einstün­diger Verhand­lung frei. Die Staats­an­walt­schaft habe nicht nachweisen können, dass der Asylbe­werber das Foto eines IS-Kämpfers mit der schwarz-weißen Flagge der Terro­risten selbst als Profil­bild bei "WhatsApp" einge­stellt hat, hieß es. Eine solche öffent­liche Verbrei­tung ist nach der Verschär­fung des Vereins­ge­setzes strafbar.Die zugehö­rige Prepaid-Nummer hatte der Angeklagte zwar ursprüng­lich erworben und bis Herbst 2015 genutzt. Ob er diese Nummer jedoch auch zum Zeitpunkt der Anzeige im August 2016 noch hatte, sei nicht aufzu­klären, sagte der Richter. Ein anderer Nutzer war auf das Bild aufmerksam geworden und hatte es gemeldet. Der Beschul­digte hatte angegeben, die Nummer zu diesem Zeitpunkt bereits weiter­ge­geben zu haben. Er könne jedoch nicht sagen an wen, da er eine ganze Reihe von Prepaid-Nummern besessen habe. Mit dem IS habe er nichts zu tun, betonte er. Tatsäch­lich konnte die Polizei die betref­fende SIM-Karte bei einer Wohnungs­durch­su­chung nicht finden. Im Speicher seines Handys stießen die Ermittler jedoch auf 26 Dateien mit "eindeu­tigem IS-Bezug". Diese will der Mann jedoch nicht absicht­lich gespei­chert haben. Die Staats­an­walt kündigte gegen­über der Deutschen Presse-Agentur eine Berufung gegen die Entschei­dung an.