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Mordfall Wunderlich: Halbschwester wirft Angeklagtem Sexualdelikt vor

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Im Prozess um den Mord an Heike Wunder­lich vor fast 30 Jahren hat die Halbschwester des Angeklagten einen schweren Vorwurf gegen ihren Bruder erhoben. Vor dem Landge­richt in Zwickau beschul­digte die 56 Jahre alte Frau am Mittwoch Helmut S. der versuchten sexuellen Nötigung. Als sie zehn oder elf Jahre alt gewesen war, habe der Angeklagte eine sexuelle Handlung von ihr verlangt, sagte sie vor der Schwur­ge­richts­kammer.  Nach ihren Angaben hatte der Vorfall sich Anfang der 1970er Jahre beim Pilze suchen im Wald ereignet. Ihr Bruder sei damals 15 Jahre alt gewesen. „Er hat die Hose herun­ter­ge­lassen und hat mich an sich heran­ge­zogen“, sagte die Zeugin vor Gericht. Sie habe Nein gesagt und sei ausge­rissen. Sie habe sich dann verlaufen, sei zu spät nach Hause gekommen und deswegen von ihrem Vater dafür verprü­gelt worden. Bis zum Tod ihres Vaters habe sie dieses Ereignis verdrängt gehabt und erst 2001 unter psycho­lo­gi­scher Betreuung erstmals darüber sprechen können. Helmut S. wird vorge­worfen, 1987 die damals 18-jährige Heike Wunder­lich verge­wal­tigt und anschlie­ßend ermordet zu haben. Der 61 Jahre alte Frührentner aus dem thürin­gi­schen Gera hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Den Aussagen seiner Halbschwester folgte der Angeklagte, der durch einen Schlag­an­fall gehan­di­capt ist, weitge­hend teilnahmslos. Der Prozess wird am 19. April fortge­setzt. Bis zum 14. August sind bisher 41 Verhand­lungs­tage angesetzt.