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Mordfall aus DDR-Zeit: Staatsan­waltschaft fordert lebenslänglich

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Im Prozess zu einem Mord aus DDR-Zeit hat die Staats­an­walt­schaft vor dem Landge­richt Zwickau eine lebens­lange Freiheits­strafe gefor­dert. Wegen der Möglich­keit einer gerin­geren Strafe soll DDR-Recht zur Anwen­dung kommen. In ihrem Plädoyer beantragte die Ankla­ge­ver­tre­tung zudem die Feststel­lung der beson­deren Schwere der Schuld, was eine vorzei­tige Haftent­las­sung erschweren würde. Staats­an­wältin Daniela Schramm begrün­dete dies am Mittwoch damit, dass mehrere Mordmerk­male vorlägen und die Tat „rücksichtslos, brutal und bestia­lisch“ gewesen sei. Angeklagt ist ein 62-jähriger Mann aus Gera. Dem Frührentner wird zur Last gelegt, am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Heike Wunder­lich in einem Wald nahe Plauen im Vogtland verge­wal­tigt und erdros­selt zu haben.  Zum Auftakt des 39 Verhand­lungs­tages hatte Helmut S. jede Schuld bestritten. „Nee, ich war das nicht“, zitierten die Vertei­diger ihren Mandanten. Der durch einen Schlag­an­fall einge­schränkte Angeklagte erklärte über seine Anwälte, das Opfer nicht gekannt zu haben. Auf Nachfrage des Vorsit­zenden Richters bestä­tigte er die Richtig­keit der Angaben in der von seinen Anwälten verle­senen Erklä­rung.  Der Prozess wird mit den Plädoyers der Neben­klage am kommenden Montag fortge­setzt. (dpa)