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Mord an Heike Wunderlich: Verteidigung legt Revision ein

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Der Prozess um den Sexual­mord an Heike Wunder­lich geht wahrschein­lich in die nächste Runde. Fünf Tage nachdem der 62 Jahre alten Beschul­digte zu lebens­langer Haft verur­teilt wurde, hat die Vertei­di­gung Revision einge­legt. "Wir haben am Montag Revision zum Landge­richt einge­reicht", sagte Anwalt Andreas Bönisch am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.  Dies sei noch ohne Begrün­dung und nur zur Wahrung der einwö­chigen Frist geschehen. Eine Begrün­dung werde es geben, wenn das schrift­liche Urteil aus der ersten Instanz vorliege. Unklar sei, ob der 5. Senat des Bundes­ge­richts­hofes (BGH) in Leipzig dafür zuständig sei, sagte Bönisch. Am vergan­genen Mittwoch war ein Frührentner aus Gera wegen des Mordes am 9. April 1987 an der damals 18 Jahre alten Heike Wunder­lich verur­teilt worden. Das Gericht war auf Grund zahlrei­cher Indizien mit einer DNA-Spur des Angeklagten als zentralem Punkt davon überzeugt, dass Helmut S. sein Opfer brutal verge­wal­tigt und zur Verde­ckung der Tat erdros­selt hat. Die Schwur­ge­richts­kammer hatte darüber hinaus die beson­dere Schwere der Schuld festge­stellt. Die Vertei­di­gung hatte einen Freispruch gefor­dert. Nach ihrer Meinung sei ihr Mandant zwar verhand­lungs-, aber nicht vertei­di­gungs­fähig. Dies hatten die Anwälte damit begründet, dass Helmut S. nach einem Schlag­an­fall nicht mehr in der Lage sei, zusam­men­hän­gende Sätze zur formu­lieren und sich so angemessen vertei­digen zu können.