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Mitglieder der „Gruppe Freital“ bleiben in U-Haft

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 Die unter Terror­ver­dacht festge­nom­menen Mitglieder einer rechts­ex­tre­mis­ti­schen Gruppe aus Freital bleiben in Unter­su­chungs­haft. Am Mittwoch habe ein Ermitt­lungs­richter des Bundes­ge­richts­hofs den letzten beiden der am Dienstag festge­nom­menen fünf Verdäch­tigen in Dresden den Haftbe­fehl verkündet, teilte ein Sprecher der Bundes­an­walt­schaft in Karls­ruhe mit. Sie blieben in Unter­su­chungs­haft. Die anderen drei, darunter auch eine 27 Jahre alte Frau, seien dem Ermitt­lungs­richter bereits am Dienstag vorge­führt worden.Den vier Männern im Alter von 18 bis 39 Jahren und der 27-Jährigen wird vorge­worfen, in Freital und Dresden Asylbe­wer­ber­heime sowie Wohnungen von politi­schen Gegnern angegriffen zu haben. Drei weitere Mitglieder der Gruppe sitzen bereits seit November 2015 in Unter­su­chungs­haft.Nach Angaben der Bundes­an­walt­schaft dauerte die Auswer­tung des bei der Durch­su­chung von Wohnungen und anderen Räumlich­keiten in Sachsen sicher­ge­stellten Materials am Mittwoch an. Einzel­heiten wollte der Sprecher nicht nennen.Der Vorsit­zende der SPD-Bundes­tags­frak­tion, Thomas Opper­mann, begrüßte den Einsatz von Bundes­an­walt­schaft, Bundes­kri­mi­nalamt, der Spezi­al­ein­heit GSG-9 der Bundes­po­lizei und sächsi­schen Kräften in Freital als klare Ansage des Staates. „Jeder muss jetzt wissen, wer Asylbe­wer­ber­heime anzündet, wenn das mehrere zusammen tun, dann können sie deshalb wegen Bildung einer terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung belangt werden“, sagte er im „Morgen­ma­gazin“ der ARD. „Das ist die richtige Antwort des Staates auf solche Übergriffe.“Sachsens Justiz­mi­nister Sebas­tian Gemkow (CDU) verwies auf die von der Justiz und Polizei erzielten Ermitt­lungs­er­folge, die bereits im November zu der Festnahme von drei Mitglie­dern der Freitaler Gruppe geführt hätten. Damit sei die Grund­lage für die Übernahme der Verfahren durch den General­bun­des­an­walt gelegt worden. „Die Erfah­rungen im Freistaat Sachsen bei der Verfol­gung extre­mis­ti­scher Straf­taten sind zuletzt durchaus positiv und zeigen, dass die Justiz den damit verbun­denen Heraus­for­de­rungen gewachsen ist“, sagte Gemkow.(DPA)