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Messerstecher von Gorbitz muss für sechseinhalb Jahre hinter Gitter

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Milde Strafe für tödliche Messer­at­tacke von Gorbitz. Der 19-jährige Angeklagte muss für sechs­ein­halb Jahre hinter Gitter. Die Staats­an­walt­schaft hatte 8 Jahre Gefängnis gefor­dert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann im November 2010 einen 27-jährigen Bekannten im Streit um Drogen­geld ersto­chen hat. Bei der Urteils­ver­kün­dung schüt­telte der 19-Jährige nur leicht den Kopf. Vermut­lich hat er die Tragweite seiner Tat noch immer nicht begriffen. Auch das Gericht sprach in der Urteils­be­grün­dung von geistiger Unreife und einer schweren Kindheit des Angeklagten.