Maskenpflicht entfällt – Testung an Schulen läuft nur noch bis zu den Osterferien
In Schulen und Kindertageseinrichtung entfällt ab dem 3. April komplett die Maskenpflicht. Das Kabinett hat am Dienstag eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung beschlossen. Die Maske muss ab kommenden Montag nun nicht mehr auf dem Schul- oder Kitagelände getragen werden. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und andere externe Personen, die die Schule oder Kindertageseinrichtung betreten.
Die Maskenpflicht im Unterricht war bereits in der letzten Verordnung abgeschafft worden. In den Hygieneplänen der einzelnen Einrichtungen kann aber eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verankert werden, heißt es in der neuen Verordnung.
Außerdem wird die Testpflicht an Schulen noch bis zu den Osterferien weitergeführt. Danach soll die anlasslose Testung komplett entfallen, vorausgesetzt die weitere positive Entwicklung der Gesamtlage. „Unsere Kinder und Jugendlichen haben bisher mit die größten Einschränkungen in der Pandemie hingenommen, um andere zu schützen. Es gilt nun mit Achtsamkeit weiter mehr Normalität in die Schulen einkehren zu lassen“, so Kultusminister Christian Piwarz mit Blick auf die sinkenden Infektionszahlen in den Schulen.
Regelungen ab dem 3. April 2022 bis 17. April 2022 in der Übersicht:
- Maskenpflicht in Kita und Schule entfällt komplett
- bis zu den Osterferien weiterhin zweimalige Testpflicht pro Woche für den Schulbesuch. Tritt ein positiver Coronafall in der Klasse auf, dann muss der betroffene Schüler oder die betroffene Schülerin in die häusliche Lernzeit gehen. Die übrigen Schülerinnen und Schüler können in der Schule bleiben. Für sie besteht dann eine tägliche Testpflicht an fünf Tagen hintereinander. Das gilt auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler.
- Vom Präsenzunterricht können sich Schülerinnen und Schüler nur mit einem ärztlichen Attest abmelden.
- Die Schulen werden trotz Infektionsfällen weiter offengehalten. Einzelne Klassen ins häusliche Lernen zu schicken oder vorübergehende komplette Schulschließungen wird es nur dann geben, wenn aufgrund von Corona-Infektionen und Quarantäne eine Vielzahl von Schülern und Lehrkräften ausfallen, die den Schulbetrieb in Präsenz insgesamt nicht mehr durchführbar machen.
Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und endet am 17. April 2022.
