Lohnsteuerkarten auch für 2011 gültig
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Die Lohnsteuerkarten von diesem Jahr gelten auch für das kommende. So werden auf der Meldebehörde keine neuen Lohnsteuerkarten für 2011 ausgestellt. Hintergrund: Ab 1. Januar sind ausschließlich die Finazämter für Lohnsteuerangelegenheiten zuständig, und diese führen 2012 die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ein. Ab dann müssen sämtliche Anträge sowie Freibeträge über das Finanzamt geregelt werden. Weitere Informationen gibt es für Sie auf www.elster.de.