LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt
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Der LKW-Fahrer, der in Wilkau-Haßlau eine Frau tot gefahren hat, ist mit einer relativ milden Strafe davon gekommen. 1.200 Euro Geldstrafe lautete das Urteil am Zwickauer Amtsgericht. Der Mann war nach dem Unfall in ständigem Kontakt mit dem Witwer, hat ihn auch mit Geld unterstützt. Deswegen die relativ milde Strafe, sagte sein Verteidiger. Wie genau es zu dem Unfall vor knapp einem Jahr auf der Muldenbrücke gekommen ist, konnte das Amtsgericht aber nicht genau klären. Der LKW-Fahrer hatte die 55-Jährige im Herbst 2016 an einer Fußgängerampel erfasst. Sie starb später an ihren Verletzungen.