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LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt

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Der LKW-Fahrer, der in Wilkau-Haßlau eine Frau tot gefahren hat, ist mit einer relativ milden Strafe davon gekommen. 1.200 Euro Geldstrafe lautete das Urteil am Zwickauer Amtsge­richt. Der Mann war nach dem Unfall in ständigem Kontakt mit dem Witwer, hat ihn auch mit Geld unter­stützt. Deswegen die relativ milde Strafe, sagte sein Vertei­diger. Wie genau es zu dem Unfall vor knapp einem Jahr auf der Mulden­brücke gekommen ist, konnte das Amtsge­richt aber nicht genau klären. Der LKW-Fahrer hatte die 55-Jährige im Herbst 2016 an einer Fußgän­ger­ampel erfasst. Sie starb später an ihren Verlet­zungen.