Lingnerschloss: Investoren unterschreiben Notarvertrag
Die beiden potentiellen Investoren für das Lingnerschloss haben den Notarvertrag unterzeichnet. Damit können sie das Erbbaurecht übernehmen, wenn der Stadtrat zustimmt, teilte der Insolvenzverwalter mit. Bei den Investoren handelt es sich um die beiden Unternehmer Oliver Kreider und Thomas Bohn.
„Oliver Kreider und Thomas Bohn haben sich vertraglich verpflichtet, den Betrieb des Schlosses einschließlich der Gastronomie zu übernehmen sowie alle Einrichtungen des Schlosses wie bisher in vollem Umfang der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“, betonte Insolvenzverwalter Flöther nach Unterzeichnung des Notarvertrages. „Die Investoren übernehmen im Falle der Zustimmung des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden ein Erbbaurecht, das auf Grundlage des Lingner-Vermächtnisses weiterhin klaren Vorgaben unterliegt.“
Am Lingner-Vermächtnis soll nicht gerüttelt werden
Im Vermächtnis sowie im Erbbaurechtsvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass der Pächter das Lingnerschloss „einer gemeinnützigen Nutzung oder einem dieser dienenden“ zuzuführen hat. Ferner muss ein Pächter „selbst oder durch Dritte in dem Hauptgebäude, der Villa Stockhausen (“Lingnerschloss„), eine öffentliche Gaststätte einrichten und betreiben. Und schließlich legt der Pachtvertrag fest, dass der Pächter den “auf dem Erbbaugrundstück befindlichen Park dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten„ hat.
Zusätzlich haben sich die Investoren verpflichtet, alle nötigen Investitionen am Schloss zu finanzieren. Aktuelle Schätzungen gehen von einem Investitionsbedarf von mindestens einer Million Euro aus. Die Investoren haben bereits mit den Mitgliedern des Fördervereins vereinbart, dass diese auch weiterhin eine wichtige Rolle beim operativen Betrieb des Schlosses übernehmen. “Eine Wohnnutzung ist im Pachtvertrag ausgeschlossen„, ergänzte Flöther.
“Sollten die Pächter diesen Vorgaben nicht folgen, hat die Landeshauptstadt Dresden umfangreiche Sanktionsmöglichkeiten, insbesondere die Geltendmachung des sogenannten Heimfalls, der die Rückübertragung des Nutzungsrechts am Objekt und damit die Beendigung des Erbbaurechtsvertrags bedeuten würde.„
Förderverein musste Insolvenz anmelden
Der Förderverein Lingner-Schloß e.V. hatte Ende November 2023 Insolvenzantrag gestellt. Insolvenzverwalter Flöther hat seitdem den Betrieb des Schlosses nahezu uneingeschränkt fortgeführt, damit bis zum heutigen Tage Veranstaltungen stattfinden können und die Gastronomie ihren Betrieb aufrecht erhalten konnte. Der Förderverein hatte das Schloss im Jahr 2005 auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages von der Stadt übernommen und sich im Gegenzug für eine umfassende Sanierung des historisch bedeutsamen Gebäudes verpflichtet. Seitdem hat der Verein nach eigenen Angaben mindestens rund 15 Millionen Euro in die Renovierung und Instandhaltung des Gebäudes investiert.
