Letzte Corona-Rechnungen fällig!
An die Pandemie-Jahre 2020 bis 2022 denkt wohl kaum gern einer zurück. Schulen geschlossen, Umsätze eingebrochen, Impf-Diskussionen...
Doch wer als Unternehmer damals Corona-Hilfen beantragt hatte, sollte sich den 30. September dick im Kalender markieren. Denn da läuft die letzte Frist für die Abrechnung der Überbrückungs,- November- oder auch Dezemberhilfen aus. Mit Hilfe eines Finanzexperten (z.B. Steuerberater) muss dann der tatsächlich aufgelaufene Umsatzverlust gegen den damals geschätzten aufgerechnet werden.
Laut Bundeswirtschaftsministerium sind noch 400.000 Abschlussrechnungen zu Corona-Hilfen deutschlandweit offen.
Wegen der unbürokratischen Vergabe der Hilfen reichte im Antrag ursprünglich nur ein Schätzwert. Der wird nun aber von 21 Bewilligungsstellen geprüft. Hat man mehr Hilfen bekommen als Ausfälle zu Buche schlugen, müssen die Corona-Hilfen anteilig zurück gezahlt werden.
Hält man sich jedoch gar nicht an die Frist, droht die Rückzahlung sämtlicher ausgezahlter Hilfen.
Laut Sächsischer Aufbaubank wurden im Freistaat 2,1 Milliarden Euro an Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen gezahlt. Hinzu kamen noch 673 Mio. Euro Soforthilfezuschüsse für Soloselbständige und Kleinstunternehmen. Der Freistaat Sachsen gewährte zudem 752 Mio. Euro Förderdarlehen an betroffene Unternehmen.