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Lernmittel­freiheit in Sachsen rechtlich gesichert

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Die seit Jahren prakti­zierte Lernmit­tel­frei­heit in Sachsen kann nun auch einge­klagt werden. Mit einer Verord­nung hat das Kultus­mi­nis­te­rium nach Angaben vom Dienstag recht­lich gesichert, dass Bücher, Taschen­rechner oder Kopien für die Schüler kostenlos sind. Danach sind Träger öffent­li­cher Schulen verpflichtet, neben den Schul­bü­chern auch Druckerzeug­nisse wie Atlanten, Wörter­bü­cher, Text- und Formel­samm­lungen oder andere Nachschla­ge­werke zur Verfü­gung sowie Taschen­rechner mit spezi­fi­schen, für Unter­richt und Prüfungen erfor­der­li­chen Funktionen zur Verfü­gung zu stellen. „Mit der neuen Verord­nung haben wir eindeutig definiert, was ein Lernmittel ist“, sagte Kultus­mi­nis­terin Brunhild Kurth (CDU).(DPA)