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Leipziger Kleingärtnerin könnte Fußball-Regeln in Sachsen kippen
Eine Kleingärtnerin aus Leipzig könnte am Ende dafür sorgen, dass das sächsische Versammlungsrecht bei Fußballspielen neu bewertet werden muss. Klingt erst einmal nach Laube, Rasenkante und Kaffeekanne. Tatsächlich geht es aber um Hochrisikospiele, Polizeirecht und die Frage, wie weit Verbote rund um ein Stadion reichen dürfen.
Die Frau besitzt einen Kleingarten in der Nähe des Alfred-Kunze-Sportparks in Leipzig. Dort trägt die BSG Chemie Leipzig ihre Heimspiele aus. Bei sogenannten Hochrisikospielen hatte die Stadt Leipzig mehrfach Allgemeinverfügungen erlassen. Verboten war dann unter anderem das Mitführen von Baseballschlägern, Latten, Schutzwesten, Sturmhauben, Reizstoffsprays, Schals oder Tüchern zur Vermummung sowie Sonnenbrillen in Kombination mit anderen vermummenden Gegenständen.
Sonnenbrille und Gartengeräte als Problem
Das Verbot galt aber nicht nur im Stadion selbst. Es erstreckte sich auch auf umliegende Straßen und Bereiche rund um den Sportpark. Genau dort liegt auch der Kleingarten der Klägerin. Sie fühlte sich dadurch in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit eingeschränkt. Denn bei einem normalen Gartenbesuch habe sie regelmäßig Dinge dabei, die unter die Verbote fallen könnten. Dazu gehören etwa Sonnenbrillen oder Gartengeräte.
Das Verwaltungsgericht Leipzig gab ihr in einem Urteil vom 25. März 2026 teilweise recht. Die angegriffene Allgemeinverfügung aus dem November 2024 sei rechtswidrig gewesen, soweit sie über den Alfred-Kunze-Sportpark hinausging.
Gericht sieht Grenze am Stadion
Nach Ansicht des Gerichts erlaubt das Sächsische Polizeibehördengesetz zwar Verbote bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel. Diese dürften sich aber nur auf den Veranstaltungsort selbst beziehen, also etwa auf ein Fußballstadion. Angrenzende Wohngebiete, Straßen oder Kleingärten seien davon nicht automatisch umfasst.
Für Gefahren vor und nach Spielen gebe es andere polizeiliche Mittel. Dazu zählen Kontrollen, Durchsuchungen, Sicherstellungen oder Ingewahrsamnahmen.
Stadt Leipzig zieht weiter
Die Stadt Leipzig akzeptiert das Urteil nicht und hat Berufung eingelegt. Damit landet der Fall nun beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht. Dort könnte geklärt werden, wie weit solche Verbote bei Fußballspielen künftig reichen dürfen. Aus einer Kleingarten-Frage wird damit ein Grundsatzfall. Manchmal beginnt großes Recht eben nicht im Plenarsaal, sondern zwischen Beeten, Gartenzaun und Stadionlärm.
