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Leipziger Kita-Prozess kommt wohl vor Bundesge­richtshof

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Drei Leipziger Familien wollen vor den Bundes­ge­richtshof ziehen. Mittwoch hatte das Oberlan­des­ge­richt den Kita-Prozess in zweiter Instanz gekippt. Demnach haben Familien keinen Anspruch auf Schadens­er­satz, wenn sie zu lange auf einen Kita-Platz warten müssen. Der seit zwei Jahren geltende Rechts­an­spruch auf einen Platz gelte nur für Kinder, nicht für die Eltern, so die Dresdener Richter. In erster Instanz bekamen die Kläger vom Landge­richt aber Recht zu gespro­chen. Jetzt wollen sie vertre­tend für alle Eltern in Deutsch­land vor den BGH ziehen. Der Prozess könne sich aber um weitere ein bis drei Jahre hinziehen.