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Lehrerstreik an Grund- und Oberschulen in Dresden

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Schon wieder stehen Streiks bei uns in Dresden an. Die Lehrer wollen am Dienstag an allen Dresdner Grund und Oberschulen ab der vierten Unter­richts­stunde streiken. Ausge­nommen sind Lehrer, die bei Abschluss­prü­fungen einge­bunden sind. Dazu aufge­rufen hat die Lehrer­ge­werk­schaft GEW. Sie streikt zur Durch­set­zung von Tarif­ver­hand­lungen zur Eingrup­pie­rung. Durch besseres Einkommen sollen ältere Lehrer zum Bleiben bewegt werden. Zudem soll angesichts steigender Schüler­zahlen für junge Lehrer der Anreiz steigen, in Sachsen Lehrkraft zu werden. Erst in den vergan­ge­nenen Wochen gab es Kita-Streiks in Dresden - für die kommu­nalen Beschäf­tigten wurde inzwi­schen ein Tarif­ab­schluss erzielt. Nach dem Warnstrei­k­auf­takt in Dresden, folgen am Mittwoch Streiks in Leipzig und Chemnitz.Die strei­kenden Lehrer versam­meln sich am Dienstag 5 Minuten vor 12:00 Uhr am Volks­haus auf dem Schüt­zen­platz, teilte die Gewerk­schaft GEW mit.Nach unseren Infor­ma­tionen bieten vielen Schulen eine Notbe­treuung an, bevor dann der Hort übernimmt. Die Bildungs­agentur teilte auf unsere Anfrage mit: "Es wird an allen Schulen, die sich am Streik betei­ligen, eine Notfall­be­treuung geben. Die Schul­lei­tungen sprechen sich indivi­duell mit den Hortlei­tungen ab. In jedem Fall werden die Kinder betreut sein. Schulen, die sich am Streik betei­ligen, infor­mieren die Eltern. Es wird dazu einen Eltern­brief geben. Gleich­zeitig sollten die Eltern auch die Infor­ma­tionen auf der Schul­home­page abrufen oder die Aushänge in den Schul­ein­gangs­be­rei­chen lesen."Und das Kultus­mi­nis­te­rium teilte auf unsere Anfrage mit: "Schulen haben auch im Streik­fall eine Aufsichts- und Betreu­ungs­pflicht gegen­über den Schülern. Der Unter­richt fällt an den bestreikten Schulen nicht automa­tisch aus. Je nach Streik­be­tei­li­gung der Lehrer werden Betreu­ungs­pläne aufge­stellt bzw. findet eine Beschu­lung statt. Schul­leiter haben im Ausnah­me­fall auch die Möglich­keit – in Absprache mit der Gewerk­schaft bzw. der örtli­chen Streik­lei­tung so genannte Notdien­st­ar­beiten anzuweisen. "