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Lebenslang für Todesengel

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Im Mordpro­zess gegen den so genannten Todes­engel ist das Urteil gefallen. Die angeklagte Kranken­schwester muss lebens­lang hinter Gitter. Sie wurde wegen Mordes, versuchten Mordes und gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung in zwei Fällen verur­teilt. Vom Vorwurf, ihren ersten Ehemann getötet zu haben, wurde die 33-Jährige aber freige­spro­chen. Die Angeklagte darf nie wieder den Beruf der Kranken­schwester ausüben.