Landtag beschließt mehr Bürgerbeteiligung
Sachsen stärkt die Bürgerbeteiligung in seinen Städten und Gemeinden. Der Landtag beschloss am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine entsprechende Novelle des Kommunalrechts. Das Gesetz sieht vor, dass Kommunen Satzungen zur Bürgerbeteiligung erlassen können. Die Quoren für Bürgerentscheide und Bürgerbegehren werden auf fünf Prozent abgesenkt. Auch die Veröffentlichung von Unterlagen zu öffentlichen Sitzungen der Stadt- und Gemeinderäte sowie ihrer Ausschüsse werden geregelt. Für ehemalige ehrenamtliche Bürgermeister wird zudem ein Ehrensold eingeführt: Sie erhalten 200 Euro monatlich als Anerkennung für ihr Engagement.
Damit werde ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags eingelöst, sagte Innenminister Roland Wöller (CDU). „Man kann es nicht oft genug betonen: In der Regel weiß man vor Ort am besten, was für eine Kommune richtig ist“, sagte Wöller. Zuletzt sei das Kommunalrecht im Jahr 2013 so umfassend geändert worden.
Dem Linken-Abgeordneten Mirko Schultze gehen die Änderungen nicht weit genug. Der Erlass einer Satzung zur Bürgerbeteiligung sollte seiner Ansicht nach verpflichtend sein und nicht vom guten Willen des Gemeinderats abhängen. „Wir wollen auch nicht, dass die Hürde für die Einberufung von Einwohnerversammlungen mit fünf Prozent hinderlich hoch bleibt. Wir fordern eine Ein-Prozent-Hürde.“ Entsprechende Änderungsanträge der Fraktion lehnte der Landtag jedoch ab. (dpa)