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Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gibt erste Bezahlkarte aus

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Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat am 17. April die ersten Bezahlkarten für Asylbewerber ausgegeben. In den nächsten Wochen sollen diese schrittweise auch an weitere Leistungsempfänger, vor allem Geduldete und Neuzugewiesene, verteilt werden. Das teilte das Landratsamt mit.

Bereits im Februar hatte der Landkreis verkündet, dass man nicht auf eine bundeseinheitliche Regelung für eine Bezahlkarte warten wolle und eine eigene Lösung anstrebe. Kurzerhand wurde ein entsprechender Auftrag an den Kartenanbieter „PayCenter GmbH“ erteilt.

Das gilt für die Bezahlkarte

Die Rahmenbedingungen wurden zwischen den sächsischen Landkreisen und dem Staatsministerium des Innern abgestimmt. Dabei sind vier wesentliche Eckpunkte festgelegt:

Aufladung der Karte

Die Karte wird monatlich durch die Landkreise mit Guthaben in Höhe des aktuellen Leistungssatzes aufgeladen.

Bargeldabhebung

Den Karteninhabern ist es möglich, einmal im Monat einen Betrag von 50 Euro für einen Erwachsenen und 10 Euro für ein Kind abzuheben.

Örtliche Beschränkung

Die Nutzungsmöglichkeit der Bezahlkarte bleibt zunächst auf den gesamten Freistaat Sachsen beschränkt. Sobald ausreichend Erfahrungen gesammelt worden, können die Landkreise diese ausweiten. Der Geldtransfer sowie ein Karteneinsatz im Ausland sind nicht möglich.

Warenbeschränkung

Es gibt keine Beschränkung von Waren- oder Händlergruppen.

Die Rahmenbedingungen sollen später auch für die Bezahlkarte des Freistaates Sachsen gelten. Mit der Einführung einer einheitlichen Bezahlkarte im Freistaat Sachsen wird zum Ende des Jahres 2024 gerechnet. Der Landkreis plant dann die Überleitung auf das Gemeinschaftssystem.