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Landkreis muss Kosten für privaten Kita-Platz bezahlen

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Der Landkreis Sächsi­sche Schweiz-Osterz­ge­birge muss Eltern die Mehrkosten für eine private Kita-Unter­brin­gung in Höhe von 5.700 Euro erstatten. Das entschied das Verwal­tungs­ge­richt Dresden. Im konkreten Fall hatten die Eltern des 3-jährigen Kindes im August 2012 keinen Kita-Platz von der Stadt Freital bekommen. Die Eltern schlossen deshalb einen Jahres­ver­trag mit einer privaten Einrich­tung in Dresden ab. Den Betrag für die Diffe­renz zu den Kosten bei einem städti­schen Platz forderten sie zurück. Die Richter gaben den Klägern nun Recht. Nach dem Sächsi­schen Kita-Gesetz hätten Kinder ab Vollendung des dritten Lebens­jahres bis zum Schul­ein­tritt Anspruch auf Besuch eines Kinder­gar­tens, teilte das Gericht mit. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.(Az. 1 K 1542/12)