Landkreis muss Kosten für privaten Kita-Platz bezahlen
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge muss Eltern die Mehrkosten für eine private Kita-Unterbringung in Höhe von 5.700 Euro erstatten. Das entschied das Verwaltungsgericht Dresden. Im konkreten Fall hatten die Eltern des 3-jährigen Kindes im August 2012 keinen Kita-Platz von der Stadt Freital bekommen. Die Eltern schlossen deshalb einen Jahresvertrag mit einer privaten Einrichtung in Dresden ab. Den Betrag für die Differenz zu den Kosten bei einem städtischen Platz forderten sie zurück. Die Richter gaben den Klägern nun Recht. Nach dem Sächsischen Kita-Gesetz hätten Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt Anspruch auf Besuch eines Kindergartens, teilte das Gericht mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.(Az. 1 K 1542/12)