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Landkreis Mittelsachsen umgeht Verfahren zur Pflege-Impfpflicht

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Der Landkreis Mittelsachsen setzt die Einrichtungsbezogene Impfpflicht in vielen Fällen aus. Zahlreiche ungeimpfte Pflegekräfte müssen daher keine negativen Konsequenzen fürchten. 

Das Gesundheitsamt habe schon 1.200 Betroffenen schriftlich bescheinigt, dass sie ihrer Arbeit weiter uneingeschränkt nachgehen können. Das teilte ein Sprecher des Landratsamtes mit.

Begründet wurde das mit der Versorgungssicherheit in den rund 570 Pflegeeinrichtungen in der Region. Insgesamt seien der Behörde etwa 3.200 Beschäftigte gemeldet worden, die weder geimpft oder genesen noch ein ärztliches Attest vorlegen konnten.

Der Landkreis verzichtet auf persönliche Anhörungen und das Androhen von Bußgeldern.