Landkreis Leipzig erlässt Ausgangsbeschränkung
Im Landkreis Leipzig gilt ab Donnerstag eine Ausgangsbeschränkung. Dort darf man das Haus dann nur noch mit triftigem Grund verlassen. Das regelt eine neue Allgemeinverfügung. Erlaubt sind weiterhin Wege zur Arbeit, Schule oder zum Einkaufen. Auch Sport und Spazierengehen bleiben im Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnort erlaubt.
Der Landkreis erweitert außerdem die Maskenpflicht. Die gilt ab morgen u. a. auch in Parks und auf Spielplätzen. Dort darf dann auch kein Alkohol mehr getrunken werden. Der Straßenverkauf von Alkohol wird komplett verboten.
Eigentlich greifen die Verschärfungen erst, wenn der Wert von festgestellten Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche fünf Tage in Folge den Wert von 200 unterschritten hat. Laut Robert Koch-Institut lag der Landkreis zuletzt mit 199 noch knapp unter der Marke. Die bisherigen Maßnahmen seien nicht mehr ausreichend, um die steigenden Tendenz der Ausbreitung des Virus zu verhindern, hieß es. Daher habe der Landkreis entschieden, bereits jetzt die Schutzmaßnahmen anzuordnen.
Auch Leipzig, Dresden und Chemnitz hatten zuletzt strengere Corona-Regeln angeordnet, wobei in Leipzig und Dresden noch keine Ausgangsbeschränkungen greifen. Sachsen gilt bundesweit als Corona-Hotspot.
Weitere Informationen zu den neuen Corona-Regeln im Landkreis Leipzig unter diesem Link. (mit dpa)