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Landgericht entscheidet über Strafe für Bachmann

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Pegida-Gründer Lutz Bachmann steht am Mittwoch in Dresden erneut vor Gericht. Dabei geht es um die Berufung nach seiner Verur­tei­lung wegen Volks­ver­het­zung. Das Amtsge­richt hatte Bachmann Anfang Mai zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro verur­teilt, weil er bei Facebook Flücht­linge als "Viehzeug" und "Dreck­s­pack" belei­digt hatte. Sowohl Staats­an­walt­schaft als auch Vertei­di­gung hatten dagegen Berufung einge­legt. Bei dem heutigen Verfahren geht es aller­dings nur um die Höhe der Strafe. Der Schuld­spruch ist mittler­weile rechts­kräftig.