Landgericht Dresden weist weitere Klagen im VW-Abgasskandal ab
Das Dresdner Landgericht hat am Dienstag zwei weitere Klagen im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal abgewiesen. Die Richter sahen auch in den Pilotverfahren gegen den VW-Konzern keine Ansprüche, die über eine Nachbesserung durch ein Software-Update hinausgehen würden. Es sei zwar von einer Täuschung auszugehen, eine Schädigung der Allgemeinheit etwa durch höhere Emissionswerte aber könne nach deutschem Recht nicht von einzelnen Fahrzeugkäufern geltend gemacht werden, hieß es zur Begründung. Auch eine Wertminderung speziell der betroffenen Diesel-Fahrzeuge sei nicht feststellbar. Geklagt hatten zwei Käufer gebrauchter Audis. Die Fahrzeuge waren mit der VW-Abschalteinrichtung ("Schummelsoftware") ausgerüstet. Die Käufer und wollten wegen arglistiger Täuschung vom Kaufvertrag zurücktreten. Einer der Autokäufer forderte außerdem die Rückzahlung von KFZ-Steuern, Versicherungs- und Finanzierungskosten. Erstmals richteten sich die Klagen nicht nur gegen den Autohändler sondern auch direkt gegen den VW-Konzern. In einem ersten Musterverfahren hatte das Landgericht vor zwei Wochen eine Schadensersatzklage eines Autokäufers abgewiesen. Auch er müsse VW die Möglichkeit von Softwareupdates einräumen, hieß es. In diesem Fall hatte der Käufer eines Skodas einen Neuwagen gefordert, er scheiterte damit vor Gericht.(Az. 7 O 1727/16 und 7 O 2359/16)