Landeshauptstadt muss für Oberstufenschüler zahlen
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Die Stadt Dresden muss einem Schüler der Oberstufe die Beförderungskosten für den Schulweg erstatten. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht. Geklagt hatten Eltern eines Gymnasiasten. Die Stadt wollte die Fahrtkosten nicht ersetzen, da der Weg zur Schule täglich nur knapp 8 Kilometer beträgt. Erst ab 35 Kilometern täglich wollte die Stadt die Kosten ersetzen. Diese Regelung ist rechtswidrig, entschieden die Richter.