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Landeshauptstadt muss für Oberstufenschüler zahlen

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Die Stadt Dresden muss einem Schüler der Oberstufe die Beför­de­rungs­kosten für den Schulweg erstatten. Das entschied jetzt das Verwal­tungs­ge­richt. Geklagt hatten Eltern eines Gymna­si­asten. Die Stadt wollte die Fahrt­kosten nicht ersetzen, da der Weg zur Schule täglich nur knapp 8 Kilometer beträgt. Erst ab 35 Kilome­tern täglich wollte die Stadt die Kosten ersetzen. Diese Regelung ist rechts­widrig, entschieden die Richter.