Lage spitzt sich zu - Uni-Kinik öffnet weitere Covid-Station
Die Dresdner Uni-Klinik öffnet eine zusätzliche Station für Covid-Erkrankte. Grund ist der dramatische Anstieg der Corona-Neuinfektionen. Nach Angaben des Klinikums wurde eine Normalstation mit 24 Betten eingerichtet. Dafür muss allerdings der OP-Betrieb deutlich reduziert werden. Viele geplante Termine wurden abgesagt. Die Notfallversorgung wird aber sichergestellt.
„Uns bleibt keine andere Wahl, als den Klinikumsbetrieb an die aktuellen Verhältnisse anzupassen. Nur so können wir eine adäquate Versorgung der an Covid-19-Erkrankten sicherstellen und gleichzeitig unsere Mitarbeitenden sowie Patientinnen und Patienten optimal schützen“, sagt Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Dresdner Uniklinikums. „Dennoch haben diese Maßnahmen einen bitteren Beigeschmack. Die übergroße Zahl der am Uniklinikum behandelten Covid-19-Erkrankten ist ungeimpft. Wären sie geimpft, hätten wir sie überhaupt nicht oder nicht so lange behandeln müssen.
Um der Überlastung seiner Kliniken entgegenzuwirken, hat das Dresdner Uniklinikum Dresden zudem seine Regeln zum Infektionsschutz verschärft. “Damit schützen wir nicht nur unsere Mitarbeitenden, sondern alle Patientinnen und Patienten. Und wir stellen sicher, dass die Kranken- und Akutversorgung auch in den kommenden Wochen aufrecht erhalten bleibt„, sagt Frank Ohi, Kaufmännischer Vorstand. Folgende Regeln gelten nun:
Maskenpflicht
In allen Gebäuden sowie auf dem gesamten Gelände der Hochschulmedizin Dresden – also auch jenen fern der Patientenversorgung – gilt die Maskenpflicht. Zulässig sind die FFP-2-Maske oder eine medizinische (OP-) Maske. Die Pflicht gilt für Personen ab dem 10. Lebensjahr.
Besuchsverbot
Ab Montag, 8. November 2021, gilt für alle Kliniken und Stationen ein Besuchsverbot. Ausnahmen gelten für Erziehungsberechtigte, Vorsorgebevollmächtigte oder bei triftigen medizinischen Gründen und sind in Absprache mit dem Klinikpersonal möglich. Besuchende müssen in diesem Fall einen 3G-Nachweis vorweisen.
3G-Regel für Patientinnen und Patienten
Auf dem Campus der Hochschulmedizin Dresden gelten ab sofort die sogenannten 3G-Regelungen. Patientinnen und Patienten müssen vollständig geimpft, getestet oder genesen sein. Die Einhaltung der 3G-Regel ist für alle Personen verbindlich. Der Zutritt zu den Gebäuden ist nur mit einem entsprechenden Nachweis gestattet. Mit Ausnahme der Notfallversorgung sind Tests im Universitätsklinikum nicht möglich, sondern müssen extern erfolgen. Die Gültigkeitsdauer von Tests beträgt bei Schnelltests maximal 24 Stunden, bei PCR-Tests maximal 48 Stunden.
Der Schutzstatus muss von Patientinnen und Patienten sowie Besuchenden auf Aufforderung nachgewiesen werden.
