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Lärmschutz auch bei Umleitungen

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In Dresden werden Pläne für Straßensanierungen immer komplizierter und umfangreicher. Seit neuestem müssen auch Lärmschutzgutachten für die Umleitungsstrecken erstellt werden, sagte Reinhard Koettnitz vom Straßen- und Tiefbauamt unserem Sender. Sollte sich dabei herausstellen, dass es auf den Ausweichstrecken zu laut wird, müsste dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet oder neuer Belag eingebaut werden. Dazu gibt es jetzt neue gesetzliche Regleungen. Erstmals mussten die Vorgaben bei der Österreicher und der Oskarstraße beachtet werden. Aber auch bei der Planung der Königsbrücker Straße muss ein Lärmschutzgutachten für die Umleitung angefertigt werden.