Kurzarbeitergeld kann auch Azubis treffen
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Das Kurzarbeitergeld kann in der Corona-Krise auch Auszubildene treffen. Bei einem möglichen Arbeitsausfall sind die jungen Azubis zwar besonders geschützt. Wegen des Corona-Virus ist aber insbesondere bei Schließung des Betriebes auch Kurzarbeit eine Option. Das teilte die Arbeitsagentur mit.
Nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlung ist ab Woche sieben dann Kurzarbeitergeld möglich.