++ EIL ++

Kurzarbeitergeld kann auch Azubis treffen

Zuletzt aktualisiert:

Das Kurzarbeitergeld kann in der Corona-Krise auch Auszubildene treffen. Bei einem möglichen Arbeitsausfall sind die jungen Azubis zwar besonders geschützt. Wegen des Corona-Virus ist aber insbesondere bei Schließung des Betriebes auch Kurzarbeit eine Option. Das teilte die Arbeitsagentur mit.

Nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlung ist ab Woche sieben dann Kurzarbeitergeld möglich.