Kurtaxe gekippt - Haushaltssperre verhängt
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat die Kurtaxe in Dresden gekippt (Az. 5 C 1/14). Man sehe die Vorraussetzung für die Abgabe nicht erfüllt, sagte ein Gerichtssprecher. Damit gaben die Richter einem Dresdner Hotelier Recht. Er hatte mit Hilfe des Hotel- und Gaststättenverbandes gegen die Bettensteuer geklagt. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei Dresden nicht um eine Fremdenverkehrsgemeinde. Nur Kur-, Erholungs-, oder Fremdenverkehrsorte dürfen eine Kurtaxe erheben. Seit Februar kassiert Dresden pro Übernachtung 1,30 Euro - bis August nahm die Stadt rund 3,3 Millionen Euro ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. DEHOGA reagiert erleichtertDer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA begrüßte das Urteil. Nach der Entscheidung des OVG dürfe die Kurtaxe nicht mehr erhoben werden. Die Stadt muss zudem Millionenbeträge an die Touristen zurückerstatten, teilte der Verband mit. Vorsitzender Marco Bensen erläuterte dazu, dass mit dem zunächst eingereichten Eilantrag verhindert werden sollte, was jetzt auf die Stadt zukommt. Denn die Rückzahlungen werden erhebliche Kosten verursachen. „Berücksichtigt man die Kosten für Erhebung und Rückzahlung der Kurtaxe, wird die Stadt auf einem Millionenbetrag sitzenbleiben“.Dennoch, und gerade auch weil die Kurtaxsatzung für ungültig erklärt wurde, wollen die Dresdner Hoteliers auf die Stadt zugehen.„Dresden hat durch die Kurtaxe mehrere Großveranstaltungen im Kongressbereich verloren, Terrain, welches es jetzt zurückzuerobern gilt. Gemeinsam eine Grundlage für eine stärkere Stellung der Stadt im Wettbewerb mit anderen Großstädten zu erarbeiten; daran wollen wir aktiv mitwirken.“ Kämmerer verhängt HaushaltssperreFinanzbürgermeister Vorjohann verhängt aufgrund des Urteils eine Haushaltssperre. Diese gilt ab Freitag. Damit werden ab sofort keine neue investiven Ausgaben zum Beispiel für neue Bürotechnik oder Arbeitsmittel im Dresdner Rathaus genehmigt. Laufende Bauprojekte - zum Beispiel bei Schulen, Kitas oder für die großen Kulturbauprojekte - sind davon aber nicht betroffen, sagte ein Stadtsprecher.Hier gibt es die Begründung des Gerichts zum nachlesen (Az. 5 C 1/14)