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Kurtaxe gekippt - Haushaltssperre verhängt

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Das Oberver­wal­tungs­ge­richt Bautzen hat die Kurtaxe in Dresden gekippt (Az. 5 C 1/14). Man sehe die Vorraus­set­zung für die Abgabe nicht erfüllt, sagte ein Gerichts­spre­cher. Damit gaben die Richter einem Dresdner Hotelier Recht. Er hatte mit Hilfe des Hotel- und Gaststät­ten­ver­bandes gegen die Betten­steuer geklagt. Nach Auffas­sung der Richter handelt es sich bei Dresden nicht um eine Fremden­ver­kehrs­ge­meinde. Nur Kur-, Erholungs-, oder Fremden­ver­kehrs­orte dürfen eine Kurtaxe erheben. Seit Februar kassiert Dresden pro Übernach­tung 1,30 Euro - bis August nahm die Stadt rund 3,3 Millionen Euro ein. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. DEHOGA reagiert erleich­tertDer Hotel- und Gaststät­ten­ver­band DEHOGA begrüßte das Urteil. Nach der Entschei­dung des OVG dürfe die Kurtaxe nicht mehr erhoben werden. Die Stadt muss zudem Millio­nen­be­träge an die Touristen zurück­er­statten, teilte der Verband mit. Vorsit­zender Marco Bensen erläu­terte dazu, dass mit dem zunächst einge­reichten Eilan­trag verhin­dert werden sollte, was jetzt auf die Stadt zukommt. Denn die Rückzah­lungen werden erheb­liche Kosten verur­sa­chen. „Berück­sich­tigt man die Kosten für Erhebung und Rückzah­lung der Kurtaxe, wird die Stadt auf einem Millio­nen­be­trag sitzen­blei­ben“.Dennoch, und gerade auch weil die Kurtax­sat­zung für ungültig erklärt wurde, wollen die Dresdner Hoteliers auf die Stadt zugehen.„Dresden hat durch die Kurtaxe mehrere Großver­an­stal­tungen im Kongress­be­reich verloren, Terrain, welches es jetzt zurück­zu­er­obern gilt. Gemeinsam eine Grund­lage für eine stärkere Stellung der Stadt im Wettbe­werb mit anderen Großstädten zu erarbeiten; daran wollen wir aktiv mitwirken.“  Kämmerer verhängt Haushalts­sperreFinanz­bür­ger­meister Vorjo­hann verhängt aufgrund des Urteils eine Haushalts­sperre. Diese gilt ab Freitag. Damit werden ab sofort keine neue inves­tiven Ausgaben zum Beispiel für neue Bürotechnik oder Arbeits­mittel im Dresdner Rathaus geneh­migt. Laufende Baupro­jekte - zum Beispiel bei Schulen, Kitas oder für die großen Kultur­bau­pro­jekte - sind davon aber nicht betroffen, sagte ein Stadt­spre­cher.Hier gibt es die Begründung des Gerichts zum nachlesen (Az. 5 C 1/14)