Kundgebungsverbot der Stadt rechtswidrig – Neonazis dürfen demonstrieren
Leipzig muss sich morgen doch auf eine Kundgebung der Rechten einstellen. Das Verwaltungsgericht gab der NPD-Klage statt, danach ist das allgemeine Demonstrationsverbot der Stadt rechtswidrig. Ein polizeilicher Notstand sei nicht erkennbar. Allerdings müssen die Rechten auf den Hautbahnhof ausweichen, eine Kundgebung vor dem Völkerschlachtdenkmal wurde aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Auch die Gegendemo der Gewerkschaft Ver.di darf abgehalten werden, die Teilnehmer werden sich morgen in Rufweite der Neonazis in der Brandenburger Straße treffen. Weitere sieben Anträge für Protestaktionen müssen noch bearbeitet werden. Die für heute Abend geplante Veranstaltung „Mit Kreide gegen Rechts“ bleibt allerdings verboten. Laut Gericht werden alle verfügbaren Einsatzkräfte für Morgen gebraucht.