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Kundgebungsverbot der Stadt rechtswidrig – Neonazis dürfen demonstrieren

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Leipzig muss sich morgen doch auf eine Kundge­bung der Rechten einstellen. Das Verwal­tungs­ge­richt gab der NPD-Klage statt, danach ist das allge­meine Demons­tra­ti­ons­verbot der Stadt rechts­widrig. Ein polizei­li­cher Notstand sei nicht erkennbar. Aller­dings müssen die Rechten auf den Hautbahnhof auswei­chen, eine Kundge­bung vor dem Völker­schlacht­denkmal wurde aus Sicher­heits­gründen abgelehnt. Auch die Gegen­demo der Gewerk­schaft Ver.di darf abgehalten werden, die Teilnehmer werden sich morgen in Rufweite der Neonazis in der Branden­burger Straße treffen. Weitere sieben Anträge für Protest­ak­tionen müssen noch bearbeitet werden. Die für heute Abend geplante Veran­stal­tung „Mit Kreide gegen Rechts“ bleibt aller­dings verboten. Laut Gericht werden alle verfüg­baren Einsatz­kräfte für Morgen gebraucht.